Justitia ist in der römischen Mythologie weiblich und das Symbol für ausgleichende Gerechtigkeit. Die Anzahl von Frauen und Männern an den juristischen Fakultäten in Deutschland war und bleibt dagegen nicht ausgeglichen und gerecht. Im Jahr 1908 durften Frauen erstmals überall in Deutschland studieren.[1] Ein Beitrag von Anna Slotetskaya.
Als die Hamburger Universität 1919 gegenüber dem Bahnhof Dammtor eröffnete, nahmen 23 Studentinnen ein Jurastudium auf, die Anzahl der männlichen Jurastudierenden betrug hingegen 497. Ein offensichtliches Missverhältnis, das sich erst viele Jahre später ändern sollte. Zu den Zeiten des Nationalsozialismus und sogar bis 1970 betrug die Anzahl der Jurastudentinnen je nach Semester weiterhin durchschnittlich zehn bis zwanzig Prozent oder gar weniger.[2]
In den ersten 13 Jahren nach Eröffnung der Universität Hamburg gab es an der Juristischen Fakultät etwa 435 Promotionen, nur 59 von Frauen.[3]Im Jahr 1932 habilitierte die erste Frau in Deutschland, Magdalene Schoch und dies hier in Hamburg.[4]

Erst in den 90er-Jahren lag die Anzahl der weiblichen Studierenden bei fünfzig Prozent.[5]Heutzutage sind im Jurastudium mehr Frauen vertreten als Männer, doch nur wenige Professuren werden durch Frauen besetzt.[6]
Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
Nach der Ergreifung der Macht durch Hitler 1933 sank die Zahl der Jurastudentinnen im Durchschnitt auf 23 Studentinnen pro Semester, wobei beachtet werden muss, dass die Gesamtzahl an Jura-Studierenden sich ebenfalls auf etwa 350 pro Semester reduzierte. Dies begründet sich darin, dass sich die Frauenrolle im Nationalsozialismus auf die der Hausfrau reduzierte und weiblicher Intellekt abgelehnt wurde.[7] Auch das „Gesetz gegen die Überfüllung der Deutschen Hochschulen und Schulen“ im Jahre 1933 verschärfte die Zulassungsvoraussetzungen für Frauen.[8] Die Frauenzahl an den Universitäten wurde gemäß des Gesetzes auf zehn Prozent beschränkt und Frauen mussten zum Bestehen des Eingangstests höhere Punktzahlen erreichen als Männer. Auch die wirtschaftliche Situation gab vielen Familien keine Möglichkeit, ihre Töchter studieren zu lassen, da Wohnraum und Lebensunterhalt in den Großstädten auch damals schon sehr teuer waren. Außerdem war das Jurastudium für Frauen ohne jegliche Perspektive, da ein Berufsverbot für weibliche Juristen bestand.[9]
Je höher die Position, desto weniger Frauen
Heutzutage sind zwar mehr Frauen im Jurastudium vertreten, jedoch nur wenige entscheiden sich für eine Promotion oder gar Habilitation. Im Zeitraum zwischen dem Wintersemester 2016/17 und dem Wintersemester 2017/18 gab es an der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg 77 Promotionen, 31 davon von Frauen.[10] Nur 10 von 52 Professuren sind durch Frauen besetzt.[11] Obwohl heutzutage die Zulassungsvoraussetzungen für Mann und Frau gleich sind und die Gleichstellungsbeauftragtenstelle sich um die Gleichbehandlung im akademischen Werdegang bemüht, sinkt die Zahl von Frauen je höher die Position ist. Die kaum zu erreichende Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere ist das Hauptproblem für das Geschlechter-Ungleichgewicht im juristischen Werdegang.[12] Die Berufung auf Professuren erfolgen im Durchschnitt mit 39 Jahren, was für viele Frauen das Alter für Familiengründung ist. [13] Außerdem sind nur wenige weibliche Vorbilder an der Universität zu finden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hamburger Juristische Fakultät sich in den hundert Jahren nach der Eröffnung der Universität in Bezug auf den Frauenanteil im Jurastudium immens entwickelt hat. Immer mehr Frauen studieren, promovieren und werden Professorinnen. Doch die höheren Positionen werden nach wie vor von Männern dominiert. Ob sich das noch ändern wird, wird womöglich in einem Blog-Beitrag zum 200. Jubiläum berichtet.
Glückwunsch
Ich gratuliere der Universität Hamburg zu ihrem 100. Jubiläum und zu der bis jetzt erreichten Entwicklung des Frauenanteils an der Fakultät für die Rechtswissenschaften herzlich und wünsche, dass diese Entwicklung sich in den nächsten Jahren auf alle Ebenen des universitären juristischen Werdegangs gleichermaßen erstreckt. Anna Slotetskaya
[1]https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/gremien-beauftragte/gleichstellungsbeauftragte/gleichstellungsplan/magdalene-schoch-mentoring/magdalene.html.
[4]Ulrike Lembke, Dana-Sophia Valentiner: Magdalene Schoch – die erste habilitierte Juristin in Deutschland. In: Hamburger Rechtsnotizen. Zeitschrift der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg. 2012, S. 93–100.
[6]https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/gremien-beauftragte/gleichstellungsbeauftragte/pdf/newslettergleichstellungsreferat.pdf.
[8]http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19330004&zoom=2&seite=00000225&x=20&y=8.
[11]Berücksichtigt aktive Professorinnen/Professoren, Juniorprofessorinnen/Junirprofessoren, § 17- Professorinnen/Professoren, https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/personenverzeichnis.html. (Stand 28.10.2018).