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Zulassungsvoraussetzungen für das Medizinstudium an der UHH

02. Mai 2019 admin Keine Kommentare

Jedes Jahr aufs neue gibt es eine Vielzahl an sich Bewerbenden für die begrenzten Medizinstudienplätze. Doch wie soll fair entschieden werden, wer Medizin studieren darf und wer nicht? Ist die Abiturnote wirklich ein passender Indikator dafür, ob man das Zeug zu einem guten Arzt hat? Gibt es nicht viele andere Kriterien, die wesentlich wichtiger sind? Diesen Fragen geht Lennard Schiwy nach.

Auswahlverfahren der Hochschulen

Schwierige Fragen, auf die es scheinbar keine wirklich guten Antworten gibt. Eine relativ große Einigkeit findet sich bei der Meinung, dass die Schulnote nicht allein darüber entscheiden sollte, wer später einmal Arzt werden kann. Schließlich sind Fächer wie beispielsweise Erdkunde, Sport und Kunst für eine Ärztin oder einen Arzt später nicht mehr wirklich relevant, für den Einser Abiturschnitt aber sehr wohl. Mit diesem Gedanken wurde 2003 das Hochschulrahmengesetz geändert, Universitäten dürfen seitdem sechzig Prozent der Studienanfänger selbst wählen (im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen). Zuvor wurden diese noch komplett von der Zentralstelle für Vergabe von Studienplätzen (ZVS), heute Stiftung für Hochschulzulassung, anhand des Numerus Clausus ausgewählt. Die Hoffnung in der Änderung lag darin, dass die Universitäten Auswahlverfahren auf die Beine stellen würden, die neben der Abiturnote auch soziale Kompetenzen, naturwissenschaftliche Kenntnisse und die Motivation zum Arztberuf berücksichtigen. Solch aufwändige Tests sind jedoch mit hohem Aufwand und Kosten verbunden und so wählten viele Universitäten Verfahren, die die Abiturnote als zentrales Vergabekriterium beinhalten.

HAM-Nat und HAM-Int an der Universität Hamburg

Erst nach und nach etablieren sich seither aufwändigere Verfahren. In Hamburg gibt es seit dem Wintersemester 2008/2009 den HAM-Nat und den HAM-Int. Der HAM-Nat ist ein Multiple-Choice Test zu medizinisch relevanten Aspekten der Schulfächer Biologie, Chemie, Physik und Mathe. Das Ergebnis des Tests wird mit der Abiturnote verrechnet. Dreißig Prozent der Studienplätze gehen an diejenigen, die hier am besten abscheiden. Von den restlichen wird ein großer Teil zum HAM-Int eingeladen, bei dem soziale Kompetenzen getestet und weitere dreißig Prozent der Studienplätze vergeben werden. Das HAM-Nat Verfahren wird nicht nur von der Universität Hamburg genutzt, auch die Charité Berlin und die Universität Magdeburg nutzen es zur Auswahl der medizinischen Studienplatzbewerberinnen und -bewerber.
An den Universitäten in Deutschland gibt es heute eine Vielzahl verschiedener Auswahlverfahren mit unterschiedlichen Kriterien. So können neben der Abiturnote noch speziell die Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern, soziales Engagement, Berufserfahrung und Praktika in medizinischen Bereichen oder der Medizinertest einen Vorteil bringen. Teilweise gibt es extra Testungen der sozialen oder naturwissenschaftlichen Kenntnisse. 

Die berüchtigte Warteliste

Sechzig Prozent der Plätze werden über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben, doch was ist mit den restlichen vierzig Prozent? Zwanzig werden über die sogenannte „Bestenquote“ vergeben, die nur die Abiturnote berücksichtigt. Laut der Stiftung für Hochschulzulassung kann man hier bestenfalls 1,0 haben, alles darüber wird aufgerundet. Bewerben sich zu viele Abiturientinnen und Abiturienten mit diesem Schnitt, was nicht selten vorkommt, muss unter ihnen gelost werden.
Die letzten zwanzig Prozent der Plätze werden über die Warteliste vergeben. Für diejenigen, die keinen Einser Schnitt im Abitur geschafft haben, aber trotzdem gerne Medizin studieren würden, stellt dies beinahe die einzige Chance dar. Die derzeitige Wartezeit liegt allerdings bei 14 Semestern, Tendenz steigend. 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

2017 hat das Bundesverfassungsgericht das aktuelle Verfahren als teilweise verfassungswidrig eingestuft, eine Änderung ist nun also unausweichlich. Besonders gegen die enormen Wartezeiten soll etwas getan werden. Bis Ende 2019 müssen entsprechende Änderungen in Kraft gesetzt werden, heißt es im Urteil. Doch wie sollen diese aussehen? Eine Idee zur Lösung des Wartezeit-Problems sieht so aus, dass man diese einfach ganz abschaffen will. Doch um zu sehen, wie problematisch dies ist, muss man sich nur vor Augen führen, das deutschlandweit bereits unzählige junge Menschen innerhalb dieses Verfahrens darauf warten, über genau diesen Arm des Verfahrens an einen Medizinstudienplatz zu kommen. Wie viele es sind, weiß niemand so genau. Eine gute Übergangsregelung wird also nötig sein, ansonsten ist hier wohl oder übel mit vielen Klagen zu rechnen.
Ersetzt werden soll die Wartezeit von der „Talentquote“. Was in diese alles einfließen soll, darüber wird noch heiß diskutiert. Berufliche Vorerfahrungen, individuelles Engagement und Tests zur Prüfung der medizinischen Begabung werden hier genannt. Qualifikationen und Kompetenzen, die während der Wartezeit erworben worden sind, könnten in der Talentquote also gegebenenfalls angerechnet werden. Als Vorbild für die Talentquote wird die Universität Hamburg genannt, deren aufwendiges Auswahlverfahren sich nun schon seit längeren bewehrt hat. 

In ihrer bisherigen Geschichte hat die UHH bereits vieles erreicht und sich zu einer der führenden Universitäten national wie international aufgeschwungen. Auch was das Auswahlverfahren der Medizinstudienplätze angeht, ist die UHH Vorreiter für ein Verfahren, welches neben der Abiturnote auch medizinisch relevante naturwissenschaftliche Kenntnisse und psychosoziale Kompetenzen berücksichtigt. Herzlichen Glückwunsch! Lennart Schiwy

Quellen

https://www.tagesspiegel.de/wissen/neuregelung-des-medizin-nc-mit-note-und-talent-ins-medizinstudium/22621096.html 

https://www.praktischarzt.de/blog/medizinstudium-wartezeitquote-faellt-weg/

https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_für_Hochschulzulassung

https://planz-studienberatung.de/ham-nat-hamburger-naturwissenschaftstest/

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